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AZ 20 U 3/11 Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart

Urteil zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Aufsichtsräten

Im gespräch mit Journalisten hatte VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch im Mai 2009 seine Zweifel an den finanziellen Möglichkeiten von Porsche geäußert. Sinngemäß erklärte er, dass er sich als einfaches Aufsichtsratsmitglied von Porsche keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche verschaffen könne und auch nicht wisse, wie hoch die Risiken seien. “Nimmt man diese Äußerungen beim Wort, hatte Dr. Piëch damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung belegt, denn zu seinen Kardinalpflichten als Mitglied des Aufsichtsrats gehörte die Erfassung und Beurteilung bedeutsamer Geschäfte der Porsche Automobil Holding SE”, urteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht.

Piëch hätte den Geschäften daher nach Einschätzung des Gerichts “nicht zustimmen dürfen, sondern sich um weitere Informationen bemühen – und wenn ihm diese ebenfalls keine Risikoeinschätzung ermöglichten - gegen die Optionsgeschäfte einschreiten müssen.”

Lesen Sie unter dem Aktenzeichen 20 U 3/11 das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart: OLG Stuttgart Aktenzeichen 20 U 3-11

Viele Parallelen zum BayernLB-Verwaltungsrat

Haben die Verwaltungsräte der BayernLB die milliardenschweren ABS-Geschäfte mit Subprime-Krediten verstanden? Haben die Verwaltungsräte die Konsequenzen einer Expansion auf den Balkan verstanden und wussten Sie, wie man eine ordentliche Due Diligence durchführt und was eine solche beinhalten muss? Haben die BayernLB-Verwaltungsräte vom Vorstand ausreichend Informationen nachgefragt und sich Klarheit verschafft, die eine qualifizierte Entscheidung für die Milliardenausgaben erlaubt hätte?

Aus den beiden BayernLB-Untersuchungsausschüssen kennen wir die Antwort!

 

 

Ergebnis HGAA Untersuchungsausschuss in Kärnten: Bayern kauften Hypo im Blindflug

Die Daten für die Due Diligence waren bis zu fünf Jahre alt,
auf Gewährleistungsansprüche wurde trotzdem verzichtet.

Wie der Standard berichtet kommt der Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags in seinem vorläufigen Abschlussbericht zu deckungsgleichen Ergebnissen wie sie auch wir im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags feststellen konnten. Lesen Sie selbst!

Der Bericht der Kärntner listet ebenso gravierende Fehler der BayernLB-Organe auf und wiederholt unsere Erkenntnis, dass man nichts anderes als “die Katz im Sack” gekauft hatte.

An dieser Stelle erneuere ich meine Forderung nach rechtlichen Schritten – nicht nur gegen den damaligen Vorstand sondern auch gegen den damaligen Verwaltungsrat. Der Kauf der HGAA war eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verantwortlichen.

Ich bin gespannt, wann die Verfahren endlich eröffnet werden.

Ihr Sepp Dürr