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BayernLB Gerichtsverfahren

Unzählige Gerichtsverfahren pflastern den Weg der BayernLB und der ehemaligen, heute von der Republik Österreich notverstaatlichten Tochter Hypo Group Alpe Adria. Jeder klagt jeden: Die HGAA ihre damaligen Manager, die ehemaligen Manager die HGAA, die BayernLB die Verkäufer der HGAA-Anteile, die Verkäufer die BayernLB, usw. usw.

Nicht zuletzt versucht die BayernLB von Morgan Stanley durch Klagen auch einen Teil ihrer Verluste aus verbrieften US-Immobilienkrediten wettzumachen – es geht um hunderte Millionen Dollar.

Lesen Sie hier im Blog ausgewählte Presseberichte:

Zur Klage der BayernLB gegen Morgan Stanley: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/streit-um-hypothekenpapiere-bayernlb-verklagt-morgan-stanley-/6117752.html

Zur Klage der BayernLB gegen die Verkäufer der HGAA-Anteile: http://derstandard.at/1326503821848/Kaerntner-Hypo-Bayern-starten-Kampf-um-Geld

Ihre Milliardengrab-Redaktion

Ergebnis HGAA Untersuchungsausschuss in Kärnten: Bayern kauften Hypo im Blindflug

Die Daten für die Due Diligence waren bis zu fünf Jahre alt,
auf Gewährleistungsansprüche wurde trotzdem verzichtet.

Wie der Standard berichtet kommt der Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags in seinem vorläufigen Abschlussbericht zu deckungsgleichen Ergebnissen wie sie auch wir im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags feststellen konnten. Lesen Sie selbst!

Der Bericht der Kärntner listet ebenso gravierende Fehler der BayernLB-Organe auf und wiederholt unsere Erkenntnis, dass man nichts anderes als “die Katz im Sack” gekauft hatte.

An dieser Stelle erneuere ich meine Forderung nach rechtlichen Schritten – nicht nur gegen den damaligen Vorstand sondern auch gegen den damaligen Verwaltungsrat. Der Kauf der HGAA war eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verantwortlichen.

Ich bin gespannt, wann die Verfahren endlich eröffnet werden.

Ihr Sepp Dürr

Aktuelles aus den BayernLB-Prozessen

Werner Schmidt

Werner Schmidt, der ehemalige BayernLB-Chef, steht heute wieder in den Schlagzeilen. Nicht weil er uns bzw. der Landesbank im wahrsten Sinne des Wortes ‘Hypotheken’ hinterließ, indem er Milliarden in Subprime-Kreditersatzgeschäfte investierte und den fatalen Kauf der Hypo Alpe Adria (HGAA) zu verantworten hat. Sondern weil er wegen Steuerhinterziehung einen Strafbefehl über EUR 50.000 akzeptieren musste.

Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zum grob fahrlässigen Kauf der HGAA ging die Staatsanwaltschaft dem Verdacht von Schmiergeldzahlungen nach. Für solche Zahlungen fanden sich bis heute keine Beweise , jedoch kam man dabei einem privaten Steuerdelikt Schmidts auf die Spur.

Gerhard Gribkowsky

Jürgen Hubbert, der pensionierte Daimler Vorstand, der im Jahre 2005 für das Motorsport-Engagement des Konzerns zuständig war, musste gestern im Gribkowsky-Prozess aussagen. Hubbert zeichnet lt. Pressbericht vor Gericht das Bild einer für die BayernLB wertlosen Formel-1-Beteiligung. Wertlos, weil die Automobilkonzerne Herrn Ecclestone drohten, eine Formel-1-Gegenveranstaltung aufzuziehen, wenn die üppig sprießenden Einnahmen nicht gerechter verteilt werden.  

Vor diesem Hintergrund versucht die Verteidigung Gribkowsky zum Helden aufzubauen. Sei es ihm doch gelungen, die Formel-1-Anteile trotz der Drohkulisse der Formel-1-Gegenveranstaltung für EUR 839 Mio. an den Investor CVC zu verkaufen – abzüglich ’Provision’ an Ecclestone, der wiederum Gribkowsky für den Deal ‘belohnte’.

Fragwürdige Rolle der BayernLB-Organe

Verteilkonflikte im Sport sind an der Tagesordnung. Sportler drohen seit je her mit der Teilnahme an einer Konkurrenzveranstaltung oder Einstellung ihrer Leistung, wenn sie nicht besser am Kuchen der Veranstalter bzw. Club-/Rennstallbesitzer beteiligt werden. Seit Jahren lässt sich dieses Pokerspiel beobachten, besonders gut im Fußball, American Football (NFL) und aktuell im Basketball (NBA). Auch in der Formel-1 war die Ankündigung der Automobilhersteller, eine eigene Rennserie aus der Taufe zu heben, nicht die erste Drohung an Ecclestone. Dabei waren sich die Daimlers, Toyotas, Renaults und Ferraris untereinander nicht einmal einig. Die Grand Prix World Championship Rennserie (GPWC) hätte ohne Zugpferd Nummer-1 Ferrari an den Start gehen müssen.

Der BayernLB-Restvorstand sowie der gesamte Verwaltungsrat könnten den Herren Gribkowsky und Ecclestone zum Schaden der Bank auf den Leim gegangen sein. Es sind uns bis heute keine Dokumente bekannt, in denen steht, dass die Herren nachgefragt hätten, ob die Formel-1-Serie nicht doch mehr Wert hätte, ob eine ordentliche Ausschreibung nicht mehr einbrächte als die freihändige Vergabe Gribkowskys an CVC, welche die Macht Ecclestones zementierte. Zum Zeitpunkt als Ecclestone und CVC mit Gribkowsky verhandelten, kann GPWC keine Gefahr mehr gewesen sein. Wer hätte denn mehr verloren: Die BayernLB oder die Besitzer des Formel-1-Rennzirkus? Oder anders gefragt: Hätte der Kapitalgeber CVC hunderte Millionen ohne Quasi-Sicherheit des Formel-1-Fortbestands investiert und warum ist Ecclestone auf die Millionenforderung Gribkowskys eingegangen?

Zumindest hat der damalige Finanzminister und Verwaltungsratschef Faltlhauser keine Antwort darauf und seine Untätigkeit bereits eingestanden.

HGAA Kauf war falsch – Fahrenschon tut noch immer nichts

Wie die Wiener Zeitung aus der Klageschrift der BayernLB gegen den damaligen HGAA-Anteilsverkäufer Mitarbeiterprivatstiftung MAPS schreibt, habe die BayernLB für die HGAA-Anteile bis zu 80% zuviel bezahlt.

Im Gegensatz zur SPD kann ich mich dieser Meinung überhaupt nicht anschließen: Die Bank hätte zu keinem Preis gekauft werden dürfen. Einmal schon, weil es nicht Aufgabe der Landesbank ist, mit Steuermitteln eine riskante Expansion auf dem Balkan zu finanzieren, zum anderen, weil die Bank schon damals einen negativen Wert hatte – der Verkäufer hätte noch ein ‚Körberlgeld‘ drauflegen müssen. Zum Dritten hätten die Käufer, wenn man den Risikoberg doch schlucken will, eine ordentliche Due Diligence durchführen müssen, hätten umfangreiche Garantien mit der Verkäuferseite (Eigenkapitalgarantie, Managerhaftung der HGAA-Top-Manager) vereinbart werden müssen. Da dies alles nicht geschah, konnte im Untersuchungsausschuss mit Fug und Recht grobe Fahrlässigkeit des BayernLB-Managements festgestellt werden. Und weil auch die BayernLB Aufsicht in Person der CSU- und Sparkassenverwaltungsräte Faltlhauser, Huber, Beckstein, Schmid, Herrmann, Naser, Kamprath, Schaidinger, etc. tief und fest schliefen, ist auch ihnen grobe Fahrlässigkeit zuzuschreiben.  

Dass der amtierende Finanzminister Fahrenschon von gerade genannten Personen zivilrechtlich keinen Schadensersatz fordert, wird niemand verstehen, der nicht in der CSU ist. Die Herren haben sich schadenersatzpflichtig gemacht, nicht weil sie, was jedem passieren könnte, eine falsche unternehmerische Entscheidung getroffen haben, sondern weil sie entschieden haben ohne ausreichende Informationsgrundlage, sprich: die Katze im Sack gekauft haben.

Ihr Sepp Dürr