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BayernLB: Schadensersatzklage gegen alle Verwaltungsräte nötig

aus unserer Pressemitteilung (München, 8.2.2012/bea):

Grüne fordern Änderung des Landesbankgesetzes

Die Grünen im Bayerischen Landtag begrüßen die Schadenersatzklage der Bayerischen Landesbank gegen führende Verwaltungsratsmitglieder der Landesbank als überfällig. „Wir sind aber der Auffassung, dass alle Verwaltungsräte grob fahrlässig gehandelt haben – also auch Herr Schmid, Herr Beckstein und Herr Huber – nicht nur die Vorsitzenden des Verwaltungsrats“, erklärt Eike Hallitzky, Mitglied der Parlamentarischen Kommission zur BayernLB. Die Klage mache deutlich, dass die Verantwortung nicht nur bei den früheren Vorständen der BayernLB liege, sondern dass auch die Politik maßgeblich für das Landesbank-Desaster verantwortlich sei. Die dafür Verantwortlichen müssten dementsprechend zur Rechenschaft gezogen werden – und zwar nicht „nur“ für die HGAA-Pleite, sondern auch wegen
der verlustreichen Risiko-Kapitalmarktgeschäfte mit ABS-Papieren.

Die Landtagsgrünen fordern eine Änderung der Satzung der BayernLB. „Die Haftung der Verwaltungsräte darf nicht auf die Folgen von grober Fahrlässigkeit beschränkt bleiben. Haftung muss auch bei einfacher Fahrlässigkeit gelten“, erklärt Eike Hallitzky. Auch das Landesbankgesetz müsse geändert werden. Dem Verwaltungsrat sollten künftig auch VertreterInnen des Parlaments angehören. „Die Staatsregierung hat bei der Kontrolle der Landesbank völlig versagt.“ Die Landtagsgrünen erneuern an dieser Stelle auch ihre Kritik an Innenminister Herrmann: „Angesichts des Versagens der früheren Verwaltungsräte ist und bleibt es ein Skandal, dass Minister Herrmann seiner gesetzliche Kontrollpflicht im Verwaltungsrat der BayernLB nach wie vor nicht nachkommt.“

Ergebnis HGAA Untersuchungsausschuss in Kärnten: Bayern kauften Hypo im Blindflug

Die Daten für die Due Diligence waren bis zu fünf Jahre alt,
auf Gewährleistungsansprüche wurde trotzdem verzichtet.

Wie der Standard berichtet kommt der Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags in seinem vorläufigen Abschlussbericht zu deckungsgleichen Ergebnissen wie sie auch wir im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags feststellen konnten. Lesen Sie selbst!

Der Bericht der Kärntner listet ebenso gravierende Fehler der BayernLB-Organe auf und wiederholt unsere Erkenntnis, dass man nichts anderes als “die Katz im Sack” gekauft hatte.

An dieser Stelle erneuere ich meine Forderung nach rechtlichen Schritten – nicht nur gegen den damaligen Vorstand sondern auch gegen den damaligen Verwaltungsrat. Der Kauf der HGAA war eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verantwortlichen.

Ich bin gespannt, wann die Verfahren endlich eröffnet werden.

Ihr Sepp Dürr