>Die Begründung des Landesbankgesetzes aus dem Jahre 2001 ist klar gesetzeswidrig und hätte vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof kein Bestand. Insbesondere weil mit öffentlichen Geldern keine derivativen Geschäfte getätigt werden dürfen. Auch kein Kauf einer Balkanbank sei vom Gesetz gedeckt – weil der Schwerpunkt der Bank nicht zum Wohl der bayr. Bürger ist.
“Man geht mit öffentlichen Geldern nicht in die Spielbank!”
Die Landesbank-Experten
Eike Hallitzky, MdL
bei seiner Plenarrede am 14.2.2008, in der er Erwin Huber wegen der Milliardenverluste der Landesbank zum Rücktritt als Finanzminister aufforderte.
Dr. Sepp Dürr, MdL
war Vertreter der Grünen in den beiden Untersuchungsausschüssen zur BayernLB des Bayerischen Landtags. Die Aktenberge dieser Ausschüsse waren nicht nur sprichwörtlich.
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